Textbausteine
Der Hinweis gehört ins Chatfenster. Nicht in die Nutzungsbedingungen.
16 fertige Formulierungen für die Kennzeichnung von KI nach Artikel 50. Kopieren, Klammern ersetzen, einsetzen.
Kostenlos, ohne AnmeldungArtikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erkennen, wenn sie mit KI zu tun haben. Hier stehen die Formulierungen dafür, fertig zum Kopieren. Bei jeder steht, ob sie Pflicht ist oder freiwillig.
Der Termin: Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vorher schon liefen, endet die Übergangsfrist am 2. Dezember 2026.
Was Artikel 50 verlangt
| Absatz | Wen es trifft | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Anbieter von Systemen, die direkt mit Menschen interagieren | Die Person muss erkennen, dass sie mit einem KI-System spricht, außer es ist offensichtlich |
| Abs. 2 | Anbieter von Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen | Ausgaben müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet sein |
| Abs. 3 | Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung | Betroffene müssen informiert werden |
| Abs. 4 | Betreiber, die Deepfakes veröffentlichen oder KI-Texte zu öffentlichen Angelegenheiten publizieren | Offenlegung, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde |
| Abs. 5 | Alle | Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, klar, eindeutig und barrierefrei |
Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist nur Absatz 1 wirklich einschlägig, weil sie KI-Systeme einsetzen und nicht selbst anbieten. Absatz 2 trifft in der Regel den Hersteller Ihres Werkzeugs. Absatz 4 wird relevant, sobald Sie KI-erzeugte Bilder oder Videos mit realistischen Personendarstellungen veröffentlichen.
A. Chatbot auf der Website
Pflicht nach Abs. 1Sobald ein Chatbot ohne menschliche Beteiligung antwortet. Der Hinweis muss vor der ersten Nachricht sichtbar sein, nicht erst im Impressum.
Häufigster Fehler: Der Hinweis steht in den Nutzungsbedingungen, die niemand öffnet. Absatz 5 verlangt die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion. Also im Chatfenster selbst, bevor die Nutzerin die erste Frage stellt.
B. Telefonische Sprachannahme
Pflicht nach Abs. 1Der Hinweis steht am Anfang der Ansage, nicht am Ende.
Wenn Sie mitschneiden oder transkribieren, brauchen Sie zusätzlich eine datenschutzrechtliche Grundlage. Die KI-Kennzeichnung ersetzt die Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung nicht.
C. Automatische E-Mail-Antworten
Pflicht, wenn ohne Prüfung versendetWenn ein Mensch den KI-Entwurf freigibt, ist die Kennzeichnung freiwillig.
C2 ist keine Pflicht. Viele Unternehmen setzen den Hinweis trotzdem, weil er Vertrauen schafft statt es zu kosten. Entscheiden Sie das als Markenfrage, nicht als Rechtsfrage. Und wenn Sie ihn setzen, dann konsequent, sonst wirkt sein Fehlen wie eine Täuschung.
D. Bilder, Video und Ton
Pflicht nach Abs. 4 bei realistischer DarstellungWenn der Inhalt reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellt und künstlich erzeugt oder verändert wurde. Bei erkennbar illustrativen Grafiken freiwillig.
Die Ausnahme für künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt. Dort genügt eine Offenlegung, die das Werk nicht beeinträchtigt. Für Werbung greift diese Ausnahme in der Regel nicht. Ein realistischer Werbespot mit synthetischen Menschen ist kein Kunstwerk im Sinne der Ausnahme.
E. KI-Texte zu öffentlichen Angelegenheiten
Pflicht nach Abs. 4, entfällt bei redaktioneller PrüfungFür einen Produkttext im eigenen Onlineshop greift diese Pflicht nicht. Sie zielt auf Beiträge zu Themen von öffentlichem Interesse. Ein Blogartikel über Gesetzesänderungen kann darunterfallen, eine Produktbeschreibung für einen Gartenschlauch nicht.
F. Bewerbungsprozess
Keine unmittelbare Pflicht aus Art. 50, dringend empfohlenDer Satz „Über Einladung und Einstellung entscheiden ausschließlich Menschen“ ist der wichtigste im ganzen Baustein. Er hält Sie aus dem Anwendungsbereich der automatisierten Einzelentscheidung nach Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung heraus. Er muss allerdings auch stimmen.
G. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Pflicht nach Abs. 3Achtung: Am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist Emotionserkennung nach Artikel 5 grundsätzlich verboten. Dann hilft kein Hinweis.
Wenn Sie diesen Baustein brauchen, brauchen Sie vorher eine rechtliche Prüfung. Der Bereich ist eng reguliert, und die Grenze zwischen zulässiger Kategorisierung und verbotener Praxis verläuft schmal.
H. Website und Datenschutzerklärung
Kein Ersatz für die Hinweise an Ort und StelleSinnvoll als Sammelstelle, und im Prüfungsfall ein guter Beleg für ein geordnetes Vorgehen.
Ihre Umsetzungsliste
Abhaken, was erledigt ist. Aufbewahren als Beleg, dass Sie die Prüfung vorgenommen haben.
| Prüfpunkt | Baustein |
|---|---|
| Chatbot oder Live-Chat auf der Website | A1 bis A4 |
| Telefonische Sprachannahme oder Voicebot | B1, B2 |
| Automatische E-Mail-Antworten | C1, C2 |
| Veröffentlichte KI-Bilder oder Videos | D1 bis D3 |
| KI-Texte zu öffentlichen Themen | E1 |
| KI im Bewerbungsprozess | F1 |
| Emotionserkennung oder Biometrie | G1 |
| Datenschutzerklärung ergänzt | H1 |
| Altsysteme von vor dem 2.8.2026 geprüft | alle zutreffenden |
Die letzte Zeile wird am häufigsten vergessen. Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Betrieb waren, genießen die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Danach gilt für sie dasselbe wie für alles andere.
Das war der einfache Teil
Die Kennzeichnung ist an einem Nachmittag erledigt. Was danach kommt, ist die Frage, welche KI-Werkzeuge bei Ihnen überhaupt laufen und wer sie mit welchen Daten füttert.
Der kostenlose Marketing-Check zeigt Ihnen in zehn Minuten, wo Sie stehen. Wenn Sie die Dokumente dazu wollen, gibt es das Kit.
Marketing-Check starten Kit ansehen, 249 EuroDiese Textbausteine sind allgemeine Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung. Rechtsstand September 2026. Ob und wie Artikel 50 auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
Fahrplan
Bis zum 2. Dezember 2026, in fünf Schritten.
Für Chatbots, Voicebots und automatische Antworten, die vor August 2026 schon liefen, endet an diesem Tag die Übergangsfrist für die Kennzeichnung nach Artikel 50. Wenn Sie wollen, gehe ich das mit Ihnen der Reihe nach durch.
- Was heute schon gilt, und was davon Sie betrifft
- Die Liste Ihrer KI-Werkzeuge, in einer halben Stunde
- Kennzeichnung: wo der Hinweis hin muss
- Richtlinie und Unterweisung, ohne Projektaufwand
- Was bis zum 2. Dezember erledigt sein sollte
Fünf Mails über zwei Wochen, danach eine Erinnerung vor dem 2. Dezember. Dann ist Schluss. Sie bekommen zuerst eine Bestätigungsmail, ohne Ihre Zustimmung geht nichts raus. Abmelden mit einem Klick in jeder Mail. Wie ich mit Ihren Daten umgehe, steht in der Datenschutzerklärung.