Fristen
Im Juli wurde eine Frist verschoben. Die falsche.
Alle Termine der KI-Verordnung auf einer Seite, mit der einzigen Spalte, die zählt: betrifft Sie, wenn. Stand September 2026.
Kostenlos, ohne AnmeldungAlle Fristen der KI-Verordnung auf einer Seite, mit der einzigen Spalte, die zählt: betrifft Sie, wenn. Stand September 2026, nach der Änderungsverordnung vom Juli 2026.
Was bereits gilt
| Seit | Was | Betrifft Sie, wenn |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4) |
Sie KI einsetzen. Beides gilt für praktisch jedes Unternehmen. |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 51 ff.) Sanktionsregime greift |
Sie selbst solche Modelle anbieten. Für Anwender in der Regel nicht einschlägig. |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots, KI-Inhalte, Deepfakes, Emotionserkennung | Sie einen Chatbot, einen Voicebot oder veröffentlichte KI-Inhalte haben. |
Was als Nächstes kommt
| Ab | Was | Betrifft Sie, wenn |
|---|---|---|
| 02.12.2026 | Ende der Übergangsfrist für Art. 50 bei Systemen, die vor dem 02.08.2026 in Betrieb waren | Ihr Chatbot oder Voicebot schon vor August 2026 lief. Der häufigste offene Punkt im Mittelstand. |
| 02.12.2026 | Neue Verbote nach Art. 5: Erzeugung synthetischer intimer Darstellungen ohne Einwilligung sowie von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs | Sie Bildgeneratoren betreiben oder anbieten. |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten für eigenständige KI nach Anhang III: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Protokollierung | Sie KI in Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung, kritischer Infrastruktur oder beim Zugang zu Leistungen einsetzen. |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist (Anhang I) | Sie Maschinen, Medizinprodukte, Fahrzeuge oder Ähnliches mit KI-Komponenten herstellen. |
Die beiden Hochrisiko-Termine wurden durch die Änderungsverordnung vom Juli 2026 nach hinten verschoben. Ursprünglich galten der 2. August 2026 und der 2. August 2027. Die Verschiebung betrifft ausdrücklich nicht die Artikel 4, 5 und 50. Wer sein Vorgehen allein an den Hochrisiko-Fristen ausrichtet, übersieht die Pflichten, die heute schon gelten.
Bußgeldrahmen
Nach Artikel 99 der Verordnung. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte.
| Verstoß | Rahmen |
|---|---|
| Verbotene Praktiken nach Artikel 5 | bis 35 Mio. Euro oder bis 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
| Sonstige Verstöße, darunter Transparenz- und Hochrisiko-Pflichten | bis 15 Mio. Euro oder bis 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden | bis 7,5 Mio. Euro oder bis 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
Diese Zahlen eignen sich schlecht als Argument nach innen. Für einen Betrieb mit 40 Mitarbeitenden ist ein Bußgeldverfahren nach der KI-Verordnung derzeit unwahrscheinlich. Die realistischeren Risiken sind ein Datenschutzverstoß, ein verlorener Kunde nach einer fehlerhaften KI-Ausgabe und eine nicht beantwortbare Frage im Lieferantenfragebogen einer Ausschreibung.
Was Sie in dieser Reihenfolge tun
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Marketing-Check starten Kit ansehen, 249 EuroDiese Übersicht ist eine allgemeine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Rechtsstand September 2026. Ob und in welchem Umfang die Verordnung (EU) 2024/1689 auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab.
Fahrplan
Bis zum 2. Dezember 2026, in fünf Schritten.
Für Chatbots, Voicebots und automatische Antworten, die vor August 2026 schon liefen, endet an diesem Tag die Übergangsfrist für die Kennzeichnung nach Artikel 50. Wenn Sie wollen, gehe ich das mit Ihnen der Reihe nach durch.
- Was heute schon gilt, und was davon Sie betrifft
- Die Liste Ihrer KI-Werkzeuge, in einer halben Stunde
- Kennzeichnung: wo der Hinweis hin muss
- Richtlinie und Unterweisung, ohne Projektaufwand
- Was bis zum 2. Dezember erledigt sein sollte
Fünf Mails über zwei Wochen, danach eine Erinnerung vor dem 2. Dezember. Dann ist Schluss. Sie bekommen zuerst eine Bestätigungsmail, ohne Ihre Zustimmung geht nichts raus. Abmelden mit einem Klick in jeder Mail. Wie ich mit Ihren Daten umgehe, steht in der Datenschutzerklärung.